Methodik

Berechnung basiert auf folgender Methodik und Annahme

Definition von GovTech-Anbietern
GovTech-Anbieter sind definiert als Unternehmen, die über ein digitales oder technologiebasiertes Produkt verfügen. Manche dieser Produkte richten sich exklusiv an Kunden aus dem öffentlichen Sektor (›B2G‹), manche andere werden ebenfalls von privaten Kunden genutzt ›B2B‹ & ›B2G‹.

Anwendungsbereich der Definition von GovTech-Anbietern
Im Sinne der beiden folgenden Kriterien wurden 752 Anbieter in den Berechnungen berücksichtigt (Quelle: GovMind).

  • Hauptsitz: Die Berechnungen berücksichtigen GovTech-Anbieter mit Hauptsitz im DACH-Raum. Denn GovTech ist derzeit ein stark regionalisierter Markt, in dem öffentliche Auftraggeber in der Regel Lösungen von Anbietern mit Hauptsitz im selben Land bzw. mit derselben Landessprache beziehen.
  • Gründungsjahr: Berücksichtigt wurden GovTech-Anbieter, die ab dem Jahr 2000 gegründet wurden. Eine Fokussierung, z.B. nur auf Startups, hätte den Erfassungsbereich unnötig eingeschränkt.

Berechnung von Umsätzen der GovTech-Anbieter
Die Umsätze der GovTech-Anbieter mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland wurden wie folgt ermittelt:

  • Medianer Umsatz eines GovTech-Anbieters: Näherungsweise wurde die Umsatzentwicklung eines Anbieters über einen Zeitraum von 24 Jahren anhand des Medianumsatzes im Bereich SME Software for B2B ermittelt (Quelle: Jefferies, Statista, eigene Berechnungen).
  • Anbieterkohortenanalyse: Die Medianumsätze wurden entlang von 24 Kohorten aggregiert, auf die sich die oben genannten 752 GovTech-Anbieter verteilen.
  • Relevanter Umsatzanteil: Die große Mehrheit von GovTech-Anbietern erzielt Umsätze sowohl mit öffentlichen als auch mit privaten Kunden. Eine Befragung deutscher GovTech-Startups (n=47) aus dem Jahr 2022 zeigt, dass der Umsatzanteil mit öffentlichen Kunden im Durchschnitt bei 57 Prozent liegt (Quelle: GovMind).

Errechnung des GovTech-Potenzials im öffentlichen Beschaffungswesen


Ausgangspunkt für die Errechnung ist die 2016 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlichte Studie Ermittlung des innovationsrelevanten Beschaffungsvolumens des öffentlichen Sektors als Grundlage für eine innovative öffentliche Beschaffung (siehe Link), die ein innovationsrelevantes Beschaffungsvolumen in Höhe von 12 bis 15 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens ausweist.

Dieses ausgewiesene innovationsrelevante Beschaffungsvolumen wurde wie folgt auf GovTech übertragen:

  • Zur Berechnung dieses innovationsrelevanten Beschaffungsvolumens nutzt die Studie eine Umfrage mit öffentlichen Beschaffungsstellen aus den Bereichen VOB (Bauleistungen), VOL (Leistungen) und VOF (freiberufliche Leistungen).
  • Da der Begriff GovTech zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie noch nicht gebräuchlich war, ist es schwierig, festzustellen, wie genau dieser mit dem errechneten innovationsrelevanten Potenzial übereinstimmt.
  • Es kann jedoch angenommen werden, dass das Potenzial von GovTech für Bauleistungen (VOB) beschränkt ist. Auf diese entfallen 33,5 Prozent des Beschaffungsvolumens (Quelle: BMWK). Folglich wurde das Potenzial von GovTech ggü. des innovationsrelevanten Potenzials um ein Drittel abgesenkt.

Angesichts der technologischen Fortschritte der letzten Jahren stellt sich verständlicherweise die Frage, ob innovationsrelevante Beschaffungsvolumina gegenüber den Studienergebnissen von 2016 nicht weiter deutlich gestiegen sind und somit auch das Potenzial von GovTech höher angesetzt sein sollte.